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Kaufnebenkosten

KOSTEN FÜR DIE KÄUFER EINER IMMOBILIE

Notarkosten Hauskauf: Eine kurze Auflistung der Kosten, die auf Sie zukommen können ... welche Kosten muss der Käufer bei einer Veräußerung tragen.

Als Kauf-Nebenkosten bezeichnen wir den Anteil der zusätzlich zum Kaufpreis einer Immobilie aufzubringenden und nach der notariellen Beurkundung zeitnah zu zahlenden Beträge. Der verhandelte Kaufpreis für Ihre neue Wohnung oder Ihr neues Haus ist die nach außen sichtbare Seite der Medaille. Die nicht unmittelbar sichtbare, zweite Seite der Medaille sind die anfallenden Kosten dafür, dass Sie Ihr Eigentum nach Kaufpreiszahlung dann auch sicher übernehmen können.

Insgesamt sollten Sie mit rund 12 % Kauf-Nebenkosten kalkulieren. Der Ablauf wird offen kommuniziert, es gibt keine versteckten oder unvorhergesehenen Kostenfallen. Den größten Anteil an den Kauf-Nebenkosten verursacht die Grunderwerbsteuer. Grundlage für die Berechnung der Nebenkosten ist immer der Kaufpreis.

 
Gebühren des Notars und des Amtsgerichts/ Grundbuchamt
circa 1,50 %
 
Grunderwerbsteuer wird in den Bundesländern unterschiedlich erhoben. Steuersätze variieren zw. 3,5 % und 6,5 %. NRW verlangt
6,50 %
 
Maklerhonorar z.B. für Einfamilienhäuser und Wohnungen paritätisch nach § 656a/ 656d BGB. Ortsübliches Käuferhonorar in NRW
3,57%
 

Zusätzlich zu den vorgenannten Kaufnebenkosten sollten Sie auch an Ihren Umzug und an die eventuell fällige Renovierung der Immobilie oder die Neugestaltung des Gartens denken. Bauen Sie einfach ein paar mehr Euro Luft nach oben ein und alles wird problemlos funktionieren.

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